Sachverständiger im Gebührenrecht der Rechtsanwälte
Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden können mich abseits anwaltlicher Dienstleistung als Sachverständiger in allen Fragen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes beauftragen. Ich trete dann nicht als Rechtsanwalt auf, sondern als Sachverständiger im Sinne von §§ 402 ff. ZPO.
Mein Angebot umfasst insbesondere Gutachten zu:
- gesetzlichen Gebühren nach dem RVG
- Vergütungsvereinbarungen
- Zulässigkeit von Erfolgshonorar
- Festsetzung von Streitwerten und Gegenstandswerten
Mein Honorar als Sachverständiger richtet sich nach dem JVEG.
Die Überprüfung von Honorarrechnungen im Auftrag von Privatpersonen, gewerblichen Mandanten ud Versicherungsgesellschaften ist eine anwatliche Dienstleistung . Mein Honorar richtet sich insoweit nach dem RVG.
